Verwarnung für Magdeburger Zoochef
Sie hatten drei Tigerbabys eingeschläfert, weil diese nicht reinrassig und daher zur Zucht ungeeignet waren. Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte die vier Zooverantwortlichen zu Bewährungsstrafen, weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben.
Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sind der Direktor des Magdeburger Zoos und drei seiner Mitarbeiter am Donnerstag vom Amtsgericht Magdeburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Direktor muss 8100 Euro Geldstrafe zahlen. Die Männer hatten im Jahr 2008 drei nicht reinrassige sibirische Tigerbabys direkt nach der Geburt eingeschläfert. Der Richter sah in den Bestrebungen des Zoos nach einer reinrassigen Zucht «keinen vernünftigen Grund, um weniger wertvolle, dafür aber völlig gesunde Tiere zu töten»
Zu Beginn des Prozesses hatten die Angeklagten ihre Entscheidung als vernünftig verteidigt. Die Tiere wären für den Artenschutz wertlos gewesen und hätten reinrassigen Tieren die knappen Plätze im Magdeburger Zoo weggenommen. Zur Tötung habe es keine Alternativen gegeben und in anderen Zoos habe kein Bedarf für die Tiere bestanden.
Der Zoo Magdeburg beteiligte sich am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm für die vom Aussterben bedrohten Sibirischen Tiger, von denen es weltweit nur noch 800 bis 900 reinerbige Exemplare geben soll. In der Elbestadt erhoffte man sich Nachkommen von der Katze «Colina» und dem Kater «Taskan». Erst als «Colina» schon tragend war, erfuhr der Zoo, dass «Taskan» ein Bastard und in seiner Ahnenreihe auch ein Sumatra-Tiger war. Der Nachwuchs habe damit nicht dem Zuchtziel entsprochen, sagte Direktor Kai Perret vor Gericht.
Eine Abtreibung bei der Tigerkatze schied aus, um die Gesundheit des noch jungen Tieres nicht zu gefährden. Der Zoologe widersprach dem Vorwurf der Anklage, sich nicht um eine geeignete anderweitige Unterbringung der Tigerbabys bemüht zu haben. Es sei keine gefunden worden. Darum entschieden Direktor, Tierarzt, Zootierinspektor und Tierpfleger des Magdeburger Zoos gemeinsam, die Jungtiere nicht am Leben zu lassen. Am 5. Mai 2008 erhielten sie die tödlich wirkende Spritze.
Anzeige von Tierschützern
Tierschutzorganisationen erstatteten daraufhin Anzeige. Ein Freispruch im heutigen Verfahren wäre ein Freibrief für alle Zoos in Deutschland, Tiere nach Belieben zu töten, sagte vor Prozessbeginn eine Vertreterin der Organisation Animal Public. Zoodirektor Perret geht ebenfalls davon aus, dass der Ausgang des Verfahrens Auswirkungen auf alle Zoos in Deutschland haben und mit darüber entscheiden werde, ob der Artenschutz zurückzufahren sei.
Die Verteidigung sieht die Einschläferung der Tiger-Jungen «im Einklang mit gesellschaftlichen Normen und Anschauungen». Die Angeklagten hätten sich nichts vorzuwerfen, sie hätten «vernunftgesteuert, triftig und einsichtig gehandelt». Die Entscheidung zur Tötung der drei Tigerbabys sei «von übergeordneten Artenschutzinteressen getragen,» heißt es in einer Erklärung. Ein Urteil wird möglicherweise noch heute gesprochen.
Ermittlungen zunächst eingestellt
Der Zoodirektor äußerte sich überrascht über das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die noch vor fünf Monaten keinerlei Hinweise auf ein strafbares Verhalten gesehen habe. Er werde die Anklageschrift nun genau prüfen und dann über weitere Schritte nachdenken, sagte Perret. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen im Januar zunächst mit der Begründung eingestellt, das Verfahren gegen Perret habe keine Hinweise auf strafbares Verhalten gebracht. Daraufhin hatten Tierschutzverbände bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg erfolgreich Beschwerde eingelegt.
Tötung ohne vernünftigen Grund
Nach neuen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg nun Anklage wegen des Verdachts der Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund, teilte ein Sprecher des Amtsgerichtes mit. Bei einer Verurteilung drohten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Keine Kapazitäten für Mischlinge Die Zucht reinrassiger und vor allem sehr seltener Tiere ist eines der obersten Ziele Zoologischer Gärten. Deshalb habe sich der Magdeburger Zoo entschieden, die Jungtiere einzuschläfern. Diese Entscheidung sei nicht leicht gefallen, doch die Mischlinge hätten den eingeschränkten Platz blockiert, der für die wichtige Züchtung reinrassiger Arten gebraucht werde, teilte der Zoo damals mit. Für Mischlinge gibt es in Zoos einfach keine Kapazitäten, sagt auch Peter Dollinger, Verbandsdirektor des Weltzooverbands gegenüber t-online.de.
Es macht mich wütend, wenn ich in den Nachrichten hören muss dass drei neugeborene Tiger getötet wurden , nur weil sie nicht reinrassig waren.Dies geschah in einem Zoo , nicht irgendwo, nein hier in Deutschland, wo Knut der Eisbär lebt.
Ein Ort an dem Tiere ein sicheres Zuhause haben , wurde in einer Sekunde, zu einem schrecklichen Ort. Ich frage mich wie können die Leute die dafür verantwortlich zeichnen noch in Ruhe schlafen, ich könnte es nicht.
Für mich steht eines fest, diese Tigerbabys zu töten ist ein moralisches Verbrechen, ich bedauere dass unser Strafrecht leider nicht in der Lage ist, dies so zu bestrafen wie es für mein Dafürhalten angemessen wäre, nämlich in Anwendung
des $211 Mord und das bedeutet lebenslänglich, und nichts anderes haben diese "Babymörder" verdient.
Ich würde es toll finden, wenn es hier Menschen gibt die ihre Meinung dem Zoo Magdeburg per Email mitteilen würden, vielleicht lässt sich so eine ähnliches "Verbrechen" verhindern.
Tötung der Tigerbabys im Magdeburger Zoo: Gericht verurteilt Zoodirektor und drei Zoo-Mitarbeiter
Das Amtsgericht Magdeburg hat heute im Fall der drei wegen Nicht-Reinerbigkeit im Mai 2008 getöteten Tigerbabys im Magdeburger Zoo den Zoodirektor Kai Perret, ein Mitglied des Kuratoriums, einen Tierarzt sowie einen Tierpfleger des Zoos verurteilt. Für alle Angeklagten gab es eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, d.h. 90 Tagessätze Geldstrafe sowie zwei Jahre Bewährungszeit. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte, der seinerzeit Anzeige erstattet hatte, ist erfreut, dass es eine Verurteilung gegeben hat.